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„Ludwig Windthorst – Verpflichtung und Auftrag“
von Dr. jur. Wolfgang Burr




Als am 14. März 1891 die Nachricht vom Tode von Ludwig Windthorst durch Berlin eilte, waren Trauer und Betroffenheit allgemein und ergriff sowohl seine Freunde, als auch seine politischen Gegner. Mit ihm war der große Gegenspieler Bismarcks und wohl der bedeutendste Parlamentarier des kaiserlichen Deutschlands verschieden, der über vier Jahrzehnte in verschiedenen Parlamenten seines Landes gedient hatte. Das katholische Deutschland verlor seinen engagierten Verfechter, der ihm in der Zeit des Kulturkampfes Stimme und Repräsentation im Parlament verliehen hatte. Ja, einige bezeichnen Windthorst heute als einen der bedeutendsten Innenpolitiker, die Deutschland je besaß.

Papst Leo XIII. übermittelte sofort ein Beileidsschreiben an die Vorsitzenden der beiden Zentrumsfraktionen im Deutschen Reichstag und im Preußischen Landtag. Kaiser Wilhelm II. fuhr nach Erhalt der Nachricht am Sterbehaus vor und bekundete sein Beileid und wies dann die Ehrenwache vor dem Schloß und dem Brandenburger Tor an, beim Vorbeizug des Sarges zu salutieren und den Trauerzug durch die mittlere Durchfahrt des Brandenburger Tors, die sonst nur für den Kaiser und seine Familie offen war, ziehen zu lassen. „Selten ist“, so heißt es in einem zeitgenössischen Nachruf, „ein Kaiser oder König so bei seinem Ableben geehrt worden, als der Parlaments-König Windthorst!“

Ludwig Windthorst – der Staatsfeind?

Von seinen Gegnern war er über viele Jahre als „Lügenvater“, als „Staatsfeind“, als „Demokrat“ und als „der üble Genius der deutschen Nation“ verunglimpft worden. Bekannt und oft wiederholt ist das Zitat Bismarcks aus dem Jahre 1875: „Mein Leben erhalten und verschönern zwei Dinge, meine Frau und Windthorst. Die eine ist für die Liebe da, der andere für den Haß.“

Wer war nun dieser Mann, dessen Lebenswerk wir als „Verpflichtung und Auftrag“ empfinden und den Golo Mann als den „genialsten Parlamentarier, den Deutschland je hatte“ bezeichnete?

Die „kleine Exzellenz“, wie ihn spöttisch die damalige Presse bezeichnete, oder „der Kleine“, wie er liebevoll von seinen Fraktionskollegen genannt wurde, war klein, unscheinbar, hatte einen überdimensional großen Kopf, die Dienerschaft nannte ihn flüsternd einen „Waterkopp“, und er trug eine dicke Brille, die sein Aussehen nicht gerade verschönerte. Gegen den breitschultrigen, großen Bismarck, der immer in Kürassier-Uniform mit Sporen herumlief, wirkte Windthorst mit seiner Körperlänge von 150 Zentimetern wie ein Zwerg.

Ludwig Windthorst – der Jurist

Ohne Zweifel liegen die Verdienste des bedeutenden Zentrumspolitikers Windthorst in seiner politischen und parlamentarischen Arbeit, durch die er sich vor allem als ebenbürtiger Gegner Bismarcks einen Namen gemacht hat. Grundlage und Fundament seines Erfolgs war seine juristische Ausbildung. Er galt als überragender Jurist und von ihm selbst stammt der Satz: „wenn ich arbeite..., dann bin ich Jurist.“ Er war jedoch kein Rechtsgelehrter. Aus seiner Feder stammt kein juristischer Beitrag. Wir besitzen noch nicht einmal eine von ihm verfasste juristische Dissertation, weil damals bereits mit dem Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens die Berechtigung zur Führung des Doktortitels verbunden war. Von solchen Regelungen träumt heute so mancher junge Rechtskollege.

Auf dem juristischen Feld war später ein von ihm immer wieder verfolgter Plan eine Justizreform. Sein Leben war geprägt von dem Satz: „ Der Weg des Rechts ist der einzige Weg, der zum Ziele führt.“

Gleichwohl sind die juristischen Qualitäten Windthorsts nicht zu übersehen. Sie zeigen sich während seiner Ausbildung, bei seiner Tätigkeit als Advokat, als Richter, als Justizminister, sowie in seiner juristischen Denk- und Argumentationsweise. Offensichtlich war diese Veranlagung in seiner Familie begründet, denn sein Vater war Doktor beider Rechte und Advokat und seine Mutter war die Tochter eines in Ostercappeln tätigen Rechtsanwalts.

Der am 17.Januar 1812 geborene Windthorst studierte im WS 1830/31 zunächst in Göttingen, später dann in Heidelberg und bestand 1833 das Staatsexamen mit Auszeichnung und ließ sich 1836 in Osnabrück als Rechtsanwalt nieder. 1848, also mit 36 Jahren, wurde er als Oberappellationsrat Richter am höchsten Gericht des Königreichs Hannover in Celle.

Im gleichen Jahr 1848 beginnt mit der Wahl zum Abgeordneten für die 2. Kammer in Hannover seine parlamentarische Laufbahn. Im März 1851 wird Windthorst Parlamentspräsident in der 2. Kammer und im gleichen Jahr im November 1851 ernannte ihn König Georg V. von Hannover zum Justizminister.

Ludwig Windthorst: Ein schlauer und unverschämter Katholik

Der protestantische Oberbürgermeister von Osnabrück urteilte über Windthorst bei deseen Ernennung zum Justizminister: „Der fähigste unter den neuen Regierungsmitgliedern ist ohne Zweifel Windthorst, ein Katholik, ein echter Jesuit, dem Junkertum zugetan, schlau, unverschämt, wenn´s sein muss. Er wird die übrigen einsacken.“

Nun, im Königreich Hannover kam es bald zu einer Verfassungskrise, wobei diese von außen in das Land getragen wurde. Kurz geschildert begann diese, als 1848 mit der Gewohnheit rechtlicher Privilegien in Hannover aufgeräumt wurde, und der Adel fühlte, dass ihm der Boden unter seinen Füßen schwindet. Die einzige Chance der Aristokratie, ihre Position wieder zugewinnen, lag außerhalb Hannovers, im Deutschen Bund.

Der Bundestag hatte ein besonderes Gremium zusammengerufen, die sog. Reaktionskommission, deren Mitglied auch Bismarck war. Sie hatte alle Gesetze, die seit 1848 verabschiedet worden waren, daraufhin zu prüfen, ob sie den Prinzipien des Bundes entsprachen. Dies gab den Adeligen Gelegenheit zum Einspruch. Trotzig lehnte die Regierung von Hannover diese Einmischung von außen ab. Man wollte die Unabhängigkeit des Königreichs bewahren und jede konservative Revision nur durch ein verfassungsmäßiges Verfahren zustande kommen lassen. Der Kampf gegen die Restauration führte 1853 zum Rücktritt der Regierung und damit auch zur Entlassung des Justizministers Windthorst. Die reaktionäre Verfassung von 1840 wurde wieder eingeführt.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist ein Zitat Bismarck`s aus dem Jahre 1853: Die derzeitige Regierung in Hannover ist gefährlich demokratisch und „ein Rücktritt wenigstens des Ministers Windthorst, der als die entschiedene Linke des Ministeriums zu betrachten ist, (erscheint) unvermeidlich“.

Windthorst ist damals wie später keinem Konflikt ausgewichen, der seinen Grund in der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Rechtsbeschränkung hatte. Seine Kritik an dem reaktionären Verhalten der Regierung – sie wollte die Trennung von Justiz und Verwaltung wieder rückgängig machen - führte 1857 dazu, dass Windthorst aus der 2. Kammer ausgeschlossen wurde. Erfolgreich hatte er sich dagegen gewehrt, Gerichte einzusetzen, um Beamte zu disziplinieren und politische Vergehen und Pressevergehen der Kompetenz der Geschworenengerichte zu entziehen. Durch eine willkürliche Neuinterpretation des Beamtenrechts von 1840 wurde den früheren Ministern der Sitz in der 2. Kammer entzogen.

Ludwig Windthorst: „Recht für alle!“

Fünf Jahre später, 1862, wurde Windthorst erneut zum Justizminister berufen. Im Mai 1866 ernannte König Georg V. Windthorst zum Kronanwalt in Celle. Hier vertrat er weiterhin seinen Grundsatz: „Minderheitenrechte gehören zum Rechtsstaat“. Besonders deutlich wurde dies bei der Frage des Antisemitismus. Hier bewies er, dass er kein Opportunist war, sondern in Grundsatzfragen nicht bereit war nachzugeben. Er glaubte fest an seinen eigenen Wahlspruch: „Gleiches Recht und gleicher Rechtsschutz für alle.“ Im Reichstag erklärte er später: „Ich werde das Recht, das ich für die Katholiken und für die katholische Kirche und deren Diener in Anspruch nehme, jederzeit auch für die Protestanten und nicht minder für Juden vertreten. Ich will eben Recht für alle.“

So erfolgreich die zweite Amtsperiode des Justizministers Windthorst auch gewesen war und entsprechende Anerkennung fand, diese Amtszeit endete durch seinen Rücktritt. Windthorst war nicht als Jurist, sondern über den äußeren Anlass einer Wahlrechtsreform an König Georg V. gescheitert, „dessen Herrschsüchtigkeit und Abneigung gegen konstitutionelle und liberale Forderungen im Laufe der Jahre gewachsen war.“

In der Folge der österreichischen Niederlage von Königgrätz überrannte das preußische Heer Hannover und am 23. September 1866 wurde das welfische Königtum eine Provinz Preußens. Von 1867 bis zu seinem Tod 1891 wurde Windthorst im Wahlkreis Meppen in das Preußische Abgeordnetenhaus und zunächst in den Reichstag des Norddeutschen Bundes, dann in den Reichstag des Deutschen Reiches gewählt.

Es war daher für Windthorst auf seiner Linie liegend, daß er 1870 der Einladung Karl Friedrich v. Savigny zur Gründung einer „Katholischen Partei“ widersprach und den neutralen Namen Zentrum mit durchsetzte. So gelang es ihm, dass später auch evangelische Abgeordnete des Reichstages stets Hospitanten in der Zentrumsfraktion waren.

Als überzeugter Kämpfer für Föderalismus, Minderheitenrechte und einen Rechtsstaat suchte und fand Windthorst nunmehr im Parlament die Rostra, um für diese Prinzipien einzutreten. Hierbei traf er wieder auf seinen Gegenspieler, den Deutschen Reichskanzler und Außenminister des Deutschen Reichs sowie preußischen Ministerpräsidenten, Otto von Bismarck.

Im Zuge der wirtschaftlichen Rezession des Jahres 1873 wuchs im Deutschen Reich der Antisemitismus. Der evangelische Hofprediger Adolf Stöcker gründete die „Christlich-soziale Partei“, die durch Judenhetze Handwerker und kleine Händler anzog. Für diese Hetze wurden in den achtziger Jahren auch die Landwirte anfällig, als sich die Lage der Landwirtschaft verschlechterte. Nun trat Windthorst vehement für eine gegenseitige Toleranz ein: „Keine Judenhetze und keine Christenhetze“ lautete seine Parole, zumal zu dieser Zeit in Deutschland der Kulturkampf seinem Höhepunkt entgegen ging. „Die politische und religiöse Duldung“, so sagte er, „ist die einzige Basis, auf welcher in Deutschland der Staat und die Gesellschaft gedeihen können. Diese Duldung sind wir all` unseren Mitbürgern schuldig, auch den jüdischen, diesen besonders , weil sie eine besondere Minderheit sind.“

Aus jenen Jahren stammt auch sein Zitat: „Der Antikatholizismus ist der Antisemitismus sog. Intellektueller“. Nicht von ungefähr aber fälschlicherweise bezeichnete ihn damals die Kölnische Volkszeitung als „Marionette der Juden“. Im Gegenzug dazu stellte eine amerikanische Historikerin vor wenigen Jahren, fast 100 Jahre später, fest: „Die Katholiken distanzierten sich durch Windthorst von antisemitischer Politik genauso, wie sie 50 Jahre später dem Nationalsozialismus nicht zur Verfügung standen“.

Ludwig Windthorst: Katholischer Widerstand

Im Kulturkampf eskalierte der Gegensatz zwischen Bismarck und Windthorst. Die Protokolle der Reichstagsdebatten zeigen, dass Windthorst Bismarck und die Nationalliberalen sowie die Fortschrittspartei oft so an die Wand drückte, dass Bismarck mehrmals sein Gesicht verlor. Schon 1871 wurde der Kanzelparagraph erlassen, ein Gummiparagraph, der jeden Geistlichen in Gefahr bringen konnte. 1872 folgte das Jesuitengesetz: Auflösung des Jesuitenordens und verwandter Kongregationen, und 1873 die sog. Maigesetze, wonach nur Priester angestellt werden durften, die mindestens 3 Jahre an einer deutschen Universität studiert hatten – Studien in Rom oder an den Priesterseminaren der Diözesen zählten nicht mehr. Den Protestanten wurde zugesichert, dass diese Gesetze nicht gegen sie angewandt würden. Der katholische Widerstand begann sofort. Alle 12 preußischen Bischöfe erklärten, dass sie beim Vollzug dieser Gesetze nicht mitwirken würden. Die meisten angewandten staatlichen Maßnahmen stellten einen Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte dar. Als Ausnahmegesetze verletzten sie den Rechtsgrundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz und bedeuteten einen Rückfall in das absolutistische Staatskirchentum. Hier setze Windhorst mit seiner Kritik und seinem Widerstand an.

Die Folgen der Kulturkampfgesetze waren für die Katholiken um ein Vielfaches größer als die Sozialistengesetze für die Sozialisten. 1875 wurden Katholiken oder deren Sympathisanten aus den höheren Staatsämtern entfernt oder versetzt. Alle religiösen Orden, außer den Krankenschwestern, wurden aufgelöst. Sechs preußische Erzbischöfe und Bischöfe waren durch Urteil des Königlichen Gerichtshofs für abgesetzt erklärt, andere befanden sich in Festungshaft oder waren außer Landes gegangen. 1400 Pfarrstellen waren wegen Nichtbefolgung der Maigesetze vakant.

Eine Beeinflussung der Katholiken im nationalen Sinn gelang Bismarck durch den Kulturkampf nicht, im Gegenteil, die Abneigung der katholischen Bevölkerung gegenüber dem kleindeutschen Reich und Preußen wuchs, das Zentrum konnte die Mandate im Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus beinahe verdoppeln. Das Ansehen von Windthorst wuchs.

Ludwig Windthorst: Rechtliche Normen als Waffe

Windthorst bekämpfte die Kulturkampfgesetze vom Standpunkt des Völkerrechts und preußischen Verfassungsrechtes aus. In der Begrenzung auf diese rechtlichen Gesichtspunkte lag seine Stärke, damit wurde er auch unangreifbar. Nicht die Mobilisierung dumpfer Emotionen, sondern ein korrektes Fußen auf rechtlichen Normen, verbunden mit einer gesunden Portion Selbstironie waren seine Waffen.

Nach dem Ende des Kulturkampfes gründete er gemeinsam mit dem Unitarier Franz Hitze den „Volksverein für das katholische Deutschland“, der bis zu seinem Verbot im Jahre 1933 durch die Nationalsozialisten segensreich in der katholischen staatspolitischen Erwachsenenbildung wirkte. Auch der nach ihm benannte Windthorstbund wurde 1933, noch vor den katholischen Studentenverbänden und Korporationen, von den Nazis verboten.

Windthorst selbst war als Student – schon durch seine Körpergestalt bedingt – niemals Mitglied einer Korporation. Auf Grund seines Eintretens für die katholische Sache beim Beginn des Kampfes gegen das Schulaufsichtsgesetz verlieh ihm 1872 der Unitas-Verband die Ehrenmitgliedschaft. Windthorst war das 1. Ehrenmitglied des UV. In späteren Jahren wurde ihm auch die Ehrenmitgliedschaft in Korporationen des CV und KV verliehen.

Er seinerseits verlieh den Korporationen folgende Titel: Für das katholische Deutschland sind der UV die Artillerie, der CV die Kavallerie und der KV die zuverlässige Infanterie. Nun, was er beim KV meinte, hat er ausgedrückt, beim CV hat er vielleicht an den Vollwichs gedacht. Weitere Spekulationen verbietet die Bescheidenheit, zumal man beim Militär die Artillerie meist als „Intelligenztruppe“ bezeichnet.

Zum Milleniumswechsel wurde vor vier Jahren auf fünf Kontinenten – in Sydney, Peking, Kapstadt, New York und in Berlin – die 9. Symphonie von Ludwig van Beethoven gespielt und weltumspannend übertragen. Für uns Deutsche war das ein vielfältig bewegendes Ereignis. Ein deutscher Komponist, ein deutscher Dichter, Friedrich von Schillers „Ode an die Freude“ ertönten stellvertretend für ganz Europa. Wir haben damals an die Geschichte des zu Ende gehenden Jahrhunderts gedacht. Zwei Weltkriege, den Abgrund totalitärer Diktaturen, der nationalsozialistischen und kommunistischen, die totale Zerstörung vieler Städte Europas und die bedingungslose Kapitulation. Und dann, 55 Jahre später, ein solcher Abschluss des Jahrhunderts in Freiheit.

Aber es war noch mehr. Sechs Milliarden Menschen zählt die Weltbevölkerung, davon sind nicht einmal ein Zehntel Europäer. Und dennoch wurde der Milleniumswechsel ganz selbstverständlich mit europäischen Klassikern gestaltet. Dies bedeutet, dass sich Europäische Kultur und Zivilisation bis zum Ende des vergangenen Jahrtausends vielfältig bestimmend durchgesetzt haben. Und wenn sich Schillers Verheißung: „Alle Menschen werden Brüder“ zwar noch nicht erfüllt hat, so ist sie doch die richtige Botschaft für das neue Jahrtausend.

Hier schließt sich der Kreis. Wenn wir die Gedanken von Ludwig Windthorst nicht nur national, sondern global sehen, dann erst werden wir seinem Auftrag gerecht. Es ist nicht mit einem Zelebrieren der eigenen Freiheit oder Rechtsstaatlichkeit getan, wir müssen dies auch für andere einfordern. Nur so werden wir - oder bleiben wir - glaubwürdig. Hierzu gehört heute nicht nur die Forderung nach einem behutsamen Weiterentwickeln des Völkerrechts, sondern auch ein mutiges Eintreten für die Rechte derer, die sich selbst nicht ausreichend artikulieren können.